Franchisepartner
Geschäftskonzept des Franchisegebers
Der Franchisegeber vermietet Fahrzeuge aus dem Bestand vom Franchisegeber exklusiv an Mitglieder. Grundlage ist ein nutzungsbasiertes Modell:
Gegen eine feste monatliche Gebühr erhalten Mitglieder eine definierte Anzahl an Miettagen, die flexibel eingesetzt werden können.
Je nach Standort und Fahrzeugverfügbarkeit buchen Kunden ihr gewünschtes Fahrzeug bequem über die Online-Plattform des Franchisegebers. Dort sind sämtliche Mietkonditionen, Leistungen und Preise transparent dargestellt.
Das Franchise-Netzwerk ist bundesweit in den wichtigsten Städten Deutschlands präsent. Vor Ort sorgen qualifizierte Franchisepartner für einen reibungslosen Ablauf, persönliche Betreuung der Kunden und die professionelle Verwaltung der Standorte.
Aufgaben des Franchisepartners
Der Franchisepartner betreibt eigenständig einen Standort bzw. eine Zweigstelle für den Franchisegeber. Dabei handelt er stets nach den definierten Qualitäts- und Prozessvorgaben des Franchisegebers.
Zentrale Aufgaben:
- Ausgabe und Rücknahme der Fahrzeuge an Kunden
- Sicherstellung einer fachgerechten Fahrzeugpflege
- Überwachung von Wartungen, Inspektionen und Pflegeintervallen
- Durchführung von Fahrzeugüberführungen
- Unterstützung der lokalen Kundengewinnung und Mitgliederakquise
Die erforderlichen Werbemittel werden durch den Franchisegeber bereitgestellt, der Franchisepartner wirkt aktiv bei der Umsetzung vor Ort mit.
Vergütungsmodell für Franchisepartner
Der Franchisepartner erhält für jede erfolgreich ausgeführte Tätigkeit sowie für jede vermittelte Buchung eine leistungsbezogene Vergütung. Die Abrechnung erfolgt monatlich per Gutschrift. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von einer Woche nach Abrechnung auf das Konto des Franchisepartners.
Einnahmequellen (Auszug aus der Auszahlungstabelle):
- Fahrzeugtransfer / Abholung am Standort
- Endreinigung eines Fahrzeugs
- Kilometerbeteiligung
- Neue Mitgliedschaften
- Fahrzeugerfassung
- Fahrzeugüberführugen
Vertragliche Rahmenbedingungen
- Einmalige Franchisegebühr: 20.000 €
- Stellplatzanforderung:Umzäunter Stellplatz oder Garage für mindestens 2 Fahrzeuge. Ab 2. Jahr: umzäunter Stellplatz oder Garage für mindestens 4 Fahrzeuge
- Mindestalter: 25 Jahre
- Bonität: einwandfreie Schufa- und Creditreform-Auskunft
- Vertragslaufzeit: wählbar 3 oder 7 Jahre (mit Laufzeitgarantie)
- Eigennutzung: Fahrzeuge können bei Verfügbarkeit am Standort selbst genutzt werden