AGB

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter / Vertragspartner


Elite Sport Cars Club ist ein Angebot der

Proof of Concept GmbH
An der Waage 5
31311 Uetze
Deutschland

Vertreten durch die Geschäftsführung:
Anja Engler

E-Mail: info@elitecarsportclub.com
Website: www.elitesportsclub.com

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Proof of Concept GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und den Mitgliedern des Elite Sport Cars Club (nachfolgend „Mitglied“) über die Mitgliedschaft und Nutzung der bereitgestellten Luxusfahrzeuge.

3. Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter betreibt ein Carsharing-Modell für Luxusfahrzeuge nach dem Pay-as-you-use-Prinzip.

(2) Die Nutzung der Fahrzeuge setzt den Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft voraus.

(3) Der Anbieter bietet drei unterschiedliche Mitgliedschaftsmodelle mit jeweils unterschiedlichen Leistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich verbindlich aus der Beschreibung auf der Website, insbesondere auf der Startseite.

(4) Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell oder eine bestimmte Verfügbarkeit.

4. Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.

(2) Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Die Mitgliedschaft ist persönlich, nicht übertragbar und ausschließlich für das jeweilige Mitglied gültig.

(4) Das Fahrzeug darf nur von dem Mitglied geführt werden. Zusätzliche Fahrer können gegen eine Gebühr von 200,00 € pro Fahrer in den Vertrag aufgenommen werden.

(5) Das Fahrzeug wird dem Mitglied in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand übergeben. Das Mitglied ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übernahme sorgfältig auf seinen Zustand zu prüfen. Sichtbare Schäden, die bei Übergabe vorhanden sind, müssen im Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Sichtbare Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, gelten als während der Mietzeit verursacht. Das Mitglied ist insbesondere verpflichtet, Reifen, Felgen, Frontstoßstange, Lippe und Unterboden des Fahrzeugs bei Übernahme zu inspizieren.

(6) Das Mitglied ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter hat regelmäßig den Wasser-, Öl- und Bremsflüssigkeitsstand sowie den Reifendruck zu kontrollieren. Race-/F1-/Launch-Control-Starts sowie Drifts sind ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 2.000,00 € pro Verstoß fällig. Die Fahrzeugsoftware zeichnet solche Vorgänge auf.

(7) Das Mitglied erklärt sich mit der GPS-Ortung des Fahrzeugs während der gesamten Mietdauer einverstanden. Vertragsstrafen für Verstöße werden von der Kaution einbehalten.

Öl: Es darf ausschließlich vom Hersteller freigegebenes Öl verwendet werden. Es darf maximal 0,5 Liter Öl nachgefüllt werden. Bei Aufleuchten der Ölwarnleuchte darf das Fahrzeug maximal 20 km bewegt werden, um sicher zum nächsten Halt zu gelangen.

5. Aufnahmegebühr & Mitgliedschaftsbeiträge

(1) Zusätzlich zur Mitgliedschaftsgebühr wird bei Vertragsabschluss eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Die Höhe ergibt sich aus der aktuellen Preisliste auf der Website.

(2) Die Abrechnung der Mitgliedschaftsgebühr erfolgt monatlich im Voraus, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

(3) Die Mitgliedschaftsgebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Fahrzeuge zu entrichten.

6. Kaution

(1) Die Selbstbeteiligung bei einem Unfall oder Schäden beträgt 15.000,- Euro. Nach Abschluss der Mitgliedschaft ist davon eine Kaution in Höhe von 3.000,00 EUR zu überweisen. Bei Vertragsabschluss sind 1.500,– Euro fällig, die restlichen 1.500,– Euro sind spätestens bis zum Saisonstart per Überweisung zu entrichten. Die Rückzahlung erfolgt mit Beendigung der Mitgliedschaft.

(2) Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Forderungen des Anbieters, insbesondere für:

  • Schäden am Fahrzeug
  • Kilometervergütung
  • Zusatzkosten
  • Bußgelder, Gebühren und Vertragsstrafen

(3) Werden Forderungen mit der Kaution verrechnet und ist diese ganz oder teilweise aufgebraucht, ist das Mitglied verpflichtet, die Kaution innerhalb von 14 Tagen wieder auf den ursprünglichen Betrag aufzufüllen.

(4) Die Kaution kann bei übermäßiger Abnutzung des Fahrzeugs einbehalten werden.

(5) Grenzüberschreitende Fahrten sind nicht gestattet – der Versicherungsschutz gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Bei nachgewiesenem Grenzübertritt (GPS-Aufzeichnung) wird eine Vertragsstrafe von 2.000,00 € fällig.

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

  • Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden durch verbotene Benutzung des Fahrzeugs
  • Schäden durch nicht autorisierte Fahrer
  • Schäden an Reifen, Felgen und Fahrwerk durch unsachgemäße Benutzung
  • Schäden am Unterboden
  • Schäden durch Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Schäden durch Teilnahme an Motorsportveranstaltungen

Bei Cabriolet-Fahrzeugen sind zudem Schäden am Verdeck durch unsachgemäße Handhabung, Vandalismus bei geöffnetem Verdeck sowie Wasserschäden im Innenraum durch Regen bei geöffnetem Verdeck vom Versicherungsschutz ausgenommen.

(6) Das Mitglied trägt die Kosten für die Ausfallzeit des Fahrzeugs unabhängig vom Verschulden.

(7) Bei Unfällen ist das Mitglied verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, ein Unfallprotokoll zu erstellen und die Polizei zu rufen. Das Mitglied garantiert die Übernahme der Rückführungskosten sowie die Schadensregulierung. Das Mitglied haftet unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.

7. Fahrzeugübernahme, Nutzung & Mietdauer

(1) Die Fahrzeuge können je nach Verfügbarkeit an den Standorten der Kooperationspartner des Anbieters deutschlandweit übernommen und zurückgegeben werden.

(2) Ein Miettag entspricht 20 Stunden. Bei verspäteter Rückgabe von mehr als 60 Minuten wird ein Zuschlag von 200,00 € berechnet. Bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten verlängert sich der Mietvertrag um einen vollen Tag zum regulären ( nicht reduzierten )  Tagesmietpreis.

(3) Die Nutzung der Fahrzeuge ist ausschließlich innerhalb Deutschlands erlaubt.

(4) Fahrten außerhalb Deutschlands sind untersagt und berechtigen den Anbieter zur fristlosen Kündigung.

(5) Die Reservierung erfolgt schriftlich unter Vorlage einer Kopie des Personalausweises und des Führerscheins per WhatsApp oder E-Mail. Die Reservierung wird verbindlich, sobald der Rechnungsbetrag beim Vermieter eingegangen ist.

Stornierungsbedingungen:

  • Stornierung mehr als 48 Stunden vor Mietbeginn: Die Anzahlung verfällt.
  • Stornierung weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtmietpreises werden fällig.
  • Stornierung weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: Bis zu 100 % des Gesamtmietpreises werden fällig.

Geschenkgutscheine sind von der Erstattung ausgeschlossen und nicht rückerstattungsfähig.

(6) Die Benutzung des Fahrzeugs ist untersagt für:

  • den Transport von Gefahrgütern
  • die gewerbliche Personenbeförderung gegen Entgelt
  • das Überladen des Fahrzeugs über die zulässige Gesamtmasse hinaus
  • das Abschleppen oder Ziehen von anderen Fahrzeugen oder Anhängern
  • Fahrschulzwecke oder Übungsfahrten
  • die Weiterfahrt bei erkennbaren Defekten am Fahrzeug
  • die Weiterfahrt bei niedrigem Ölstand oder aufleuchtenden Warnleuchten
  • die Benutzung bei entzogener oder eingeschränkter Fahrerlaubnis
  • die Benutzung auf nicht befestigten Straßen und Wegen

Fahrten ins Ausland sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters untersagt.

Die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeglicher Art ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 2.000,00 € fällig. Der Versicherungsschutz entfällt in diesem Fall vollständig.

Das Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln ist untersagt.

Jegliche Veränderungen am Fahrzeug sind untersagt. Das Fahrzeug darf nicht an Dritte untervermietet oder überlassen werden. Das Deaktivieren von ESP, ABS oder sonstigen Fahrassistenzsystemen ist untersagt.

(7) Bei Pannen oder Defekten ist das Mitglied  unverzüglich schriftlich unter Angabe des Standorts zu benachrichtigen. Reparaturen dürfen nur bei einer autorisierten Vertragswerkstatt und nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden.

Die Reparaturkosten werden vom Vermieter übernommen, sofern der Defekt nicht von dem Mitglied verursacht wurde. Liegt die Ursache beim Mitglied, trägt dieser sämtliche anfallenden Kosten. Die Mietdauer läuft während der Reparatur weiter, sofern dem Mitglied den Defekt verursacht hat. Ein Ersatzfahrzeug wird nicht gestellt.

Dem Mitglied ist verpflichtet, etwaige Änderungen bezüglich seiner Fahrerlaubnis unverzüglich zu melden. Das Fahrzeug ist beim Verlassen stets ordnungsgemäß zu sichern.

8. Kilometerabrechnung (Pay as you use)

(1) Zusätzlich zur Mitgliedschaftsgebühr sind die gefahrenen Kilometer gemäß dem jeweiligen Mitgliedschaftsmodell zu vergüten.

(2) Zusatzkosten, Mehrkilometer und sonstige Gebühren werden halbjährlich abgerechnet.

(3) Die Abrechnung erfolgt vorrangig durch Verrechnung mit der Kaution.

9. Zusatzkosten bei Rückgabe

Bei Rückgabe des Fahrzeugs können zusätzliche Kosten anfallen, insbesondere für:

  • End- oder Sonderreinigung
  • übermäßige Abnutzung
  • Mehrkilometer
  • verspätete Rückgabe

Diese Kosten werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

10. Selbstbeteiligung & Haftung bei Schäden

(1) Das Mitglied haftet für alle während der Nutzung verursachten Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.

(2) Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 10.000,00 EUR pro Schadensereignis, unabhängig von einer bestehenden Versicherung.

(3) Bei Unfällen oder Schäden ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

(4) Das Mitglied übernimmt die persönliche Garantie für sämtliche Zahlungsverpflichtungen sowie für alle Schäden bis zur Höhe des Fahrzeugwertes. Bei Nutzung des Fahrzeugs außerhalb Deutschlands wird eine Vertragsstrafe von 2.000,00 € fällig, zuzüglich sämtlicher daraus entstehender Kosten.

(5) Das Fahrzeug ist in einwandfreiem Zustand mit sämtlichem Zubehör zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe von mehr als einer Stunde wird ein zusätzlicher Miettag berechnet. Ein abweichender Rückgabeort bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Verlängerungswünsche sind mindestens 24 Stunden vor Mietende mitzuteilen.

Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug bei Vertragsverstößen jederzeit zurückzufordern. Bei Rückgabe an einem nicht vereinbarten Ort werden 10,- € pro Kilometer für die Überführung berechnet.

Das Mitglied steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Bei Ausübung eines solchen wird eine Vertragsstrafe von 250,00 € fällig.

Die Schadensprüfung erfolgt bei Rückgabe. Später festgestellte Schäden werden dem Mitglied schriftlich mitgeteilt.

Das Fahrzeug ist mit vollem Tank zurückzugeben. Andernfalls werden eine Betankungspauschale von 100,00 € sowie die Kraftstoffkosten berechnet.

Bei Rauchen im Fahrzeug wird eine Reinigungspauschale von 2.500,00 € erhoben, zuzüglich eventueller Reparaturkosten und Ausfallkosten.

11. Verkehrsverstöße, Alkohol- & Drogenverbot

(1) Alkohol- und Drogeneinfluss ist zu 100 % untersagt.

(2) Wird ein Verstoß nachgewiesen, ist der Anbieter berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.

(3) Verkehrsverstöße (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) gehen vollständig zu Lasten des Mitglieds.

12. Versicherung & Fahrberechtigung

(1) Das Fahrzeug darf ausschließlich vom jeweiligen Mitglied selbst gefahren werden.

(2) Es ist strikt untersagt, Dritten das Führen des Fahrzeugs zu überlassen.

(3) Verstöße gegen diese Regelung berechtigen den Anbieter zur fristlosen Kündigung.

13. GPS-Tracking

(1) Alle Fahrzeuge sind mit GPS-Tracking-Systemen ausgestattet.

(2) Das GPS dient insbesondere:

  • der Diebstahlsicherung
  • der Standortbestimmung
  • der Einhaltung der Nutzungsbedingungen

(3) Die Nutzung außerhalb Deutschlands wird mittels GPS überwacht und stellt einen schweren Vertragsverstoß dar.

14. Bonitätsprüfung

Es findet keine Bonitätsprüfung oder SCHUFA-Abfrage statt.

15. Fristlose Kündigung

Der Anbieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt bei:

  • Zahlungsverzug
  • Verstößen gegen das Alkohol- oder Drogenverbot
  • unerlaubter Weitergabe des Fahrzeugs
  • Fahrten außerhalb Deutschlands
  • unsachgemäßer Nutzung oder Beschädigung des Fahrzeugs
  • falschen Angaben des Mitglieds


16. Widerrufsrecht

 

(1) Verbraucher haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.

(2) Verlangt das Mitglied ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und widerruft anschließend den Vertrag, ist eine Rückerstattung der Aufnahmegebühr ausgeschlossen.

(3) Weitergehende Leistungen werden anteilig abgerechnet.

17. Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

18. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

II. Mieterhaftung

1. Mitgliedhaftung

Das Mitglied haftet für sämtliche am Fahrzeug entstehenden Schäden. Bei bestehender Vollkaskoversicherung ist die Haftung auf die Selbstbeteiligung von maximal 15.000,00 € begrenzt, es sei denn:

  • Der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
  • Das Fahrzeug wurde verbotswidrig benutzt.
  • Die vereinbarte Mietdauer wurde überschritten.
  • Es handelt sich um Ladungsschäden.
  • Es liegen Reifen-, Felgen- oder Fahrwerksschäden vor.
  • Das Mitglied hat einen Schaden nicht gemeldet.
  • Das Fahrzeug wurde von einem nicht autorisierten Fahrer geführt.

In diesen Fällen haftet das Mitglied unbeschränkt in voller Höhe. Die Haftung des Mitglieds endet mit der Rückgabe und Abnahme des Fahrzeugs durch den Vermieter.

2. Verkehrsverstöße

Das Mitglied ist für sämtliche während der Mietzeit begangenen Verkehrsverstöße, Bußgelder und Abschleppkosten in vollem Umfang verantwortlich. Pro Vorgang wird eine Bearbeitungspauschale von 25,00 € erhoben.

3. Fälligkeit und Akteneinsicht

Ansprüche werden mit Akteneinsicht oder spätestens 4 Wochen nach Rückgabe des Fahrzeugs fällig. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald dem Vermieter alle anspruchsbegründenden Umstände bekannt sind.

4. Haftungsbeschränkung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

5. Persönliche Daten

Das Mitglied erklärt sich mit der Speicherung seiner persönlichen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen einverstanden.

6. Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

7. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem das Fahrzeug vom Mieter entgegengenommen wurde. Für Kaufleute ist der Gerichtsstand des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mitglied auch an jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu verklagen.

8. Nichtigkeit / Teilnichtigkeit

Die Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Zweifel ist der deutsche Text maßgebend. Es gilt deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gegenpartei werden nicht anerkannt.