AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Elite Sport Cars Club
- Anbieter / Vertragspartner
Elite Sport Cars Club ist ein Angebot der
Proof of Concept GmbH
An der Waage 5
31311 Uetze
Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführung:
Anja Engler
E-Mail: info@elitecarsportclub.com
Website:
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Proof of Concept GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und den Mitgliedern des Elite Sport Cars Club (nachfolgend „Mitglied“) über die Mitgliedschaft und Nutzung der bereitgestellten Luxusfahrzeuge.
- Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter betreibt ein Carsharing-Modell für Luxusfahrzeuge nach dem Pay-as-you-use-Prinzip.
(2) Die Nutzung der Fahrzeuge setzt den Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft voraus.
(3) Der Anbieter bietet drei unterschiedliche Mitgliedschaftsmodelle mit jeweils unterschiedlichen Leistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich verbindlich aus der Beschreibung auf der Website, insbesondere auf der Startseite.
(4) Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell oder eine bestimmte Verfügbarkeit.
- Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.
(2) Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Die Mitgliedschaft ist persönlich, nicht übertragbar und ausschließlich für das jeweilige Mitglied gültig.
- Aufnahmegebühr & Mitgliedschaftsbeiträge
(1) Zusätzlich zur Mitgliedschaftsgebühr wird bei Vertragsabschluss eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Die Höhe ergibt sich aus der aktuellen Preisliste auf der Website.
(2) Die Abrechnung der Mitgliedschaftsgebühr erfolgt monatlich im Voraus, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
(3) Die Mitgliedschaftsgebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Fahrzeuge zu entrichten.
- Kaution
(1) Nach Abschluss der Mitgliedschaft ist eine Kaution in Höhe von 3.000,00 EUR zu überweisen. Bei Vertragsabschluss sind 1.500,– Euro fällig, die restlichen 1.500,– Euro sind spätestens bis zum Saisonstart per Überweisung zu entrichten.
(2) Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Forderungen des Anbieters, insbesondere für:
- Schäden am Fahrzeug
- Mehrkilometer
- Zusatzkosten
- Bußgelder, Gebühren und Vertragsstrafen
(3) Werden Forderungen mit der Kaution verrechnet und ist diese ganz oder teilweise aufgebraucht, ist das Mitglied verpflichtet, die Kaution innerhalb von 14 Tagen wieder auf den ursprünglichen Betrag aufzufüllen.
- Fahrzeugübernahme, Nutzung & Mietdauer
(1) Die Fahrzeuge können je nach Verfügbarkeit an den Standorten der Kooperationspartner des Anbieters deutschlandweit übernommen und zurückgegeben werden.
(2) Ein Miettag entspricht 20 Stunden.
(3) Die Nutzung der Fahrzeuge ist ausschließlich innerhalb Deutschlands erlaubt.
(4) Fahrten außerhalb Deutschlands sind untersagt und berechtigen den Anbieter zur fristlosen Kündigung.
- Kilometerabrechnung (Pay as you use)
(1) Zusätzlich zur Mitgliedschaftsgebühr sind die gefahrenen Kilometer gemäß dem jeweiligen Mitgliedschaftsmodell zu vergüten.
(2) Zusatzkosten, Mehrkilometer und sonstige Gebühren werden halbjährlich abgerechnet.
(3) Die Abrechnung erfolgt vorrangig durch Verrechnung mit der Kaution.
- Zusatzkosten bei Rückgabe
Bei Rückgabe des Fahrzeugs können zusätzliche Kosten anfallen, insbesondere für:
- End- oder Sonderreinigung
- übermäßige Abnutzung
- Mehrkilometer
- verspätete Rückgabe
Diese Kosten werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
- Selbstbeteiligung & Haftung bei Schäden
(1) Das Mitglied haftet für alle während der Nutzung verursachten Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.
(2) Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 10.000,00 EUR pro Schadensereignis, unabhängig von einer bestehenden Versicherung.
(3) Bei Unfällen oder Schäden ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
- Verkehrsverstöße, Alkohol- & Drogenverbot
(1) Alkohol- und Drogeneinfluss ist zu 100 % untersagt.
(2) Wird ein Verstoß nachgewiesen, ist der Anbieter berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.
(3) Verkehrsverstöße (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) gehen vollständig zu Lasten des Mitglieds.
- Versicherung & Fahrberechtigung
(1) Das Fahrzeug darf ausschließlich vom jeweiligen Mitglied selbst gefahren werden.
(2) Es ist strikt untersagt, Dritten das Führen des Fahrzeugs zu überlassen.
(3) Verstöße gegen diese Regelung berechtigen den Anbieter zur fristlosen Kündigung.
- GPS-Tracking
(1) Alle Fahrzeuge sind mit GPS-Tracking-Systemen ausgestattet.
(2) Das GPS dient insbesondere:
- der Diebstahlsicherung
- der Standortbestimmung
- der Einhaltung der Nutzungsbedingungen
(3) Die Nutzung außerhalb Deutschlands wird mittels GPS überwacht und stellt einen schweren Vertragsverstoß dar.
- Bonitätsprüfung
Es findet keine Bonitätsprüfung oder SCHUFA-Abfrage statt.
- Fristlose Kündigung
Der Anbieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt bei:
- Zahlungsverzug
- Verstößen gegen das Alkohol- oder Drogenverbot
- unerlaubter Weitergabe des Fahrzeugs
- Fahrten außerhalb Deutschlands
- unsachgemäßer Nutzung oder Beschädigung des Fahrzeugs
- falschen Angaben des Mitglieds
- Widerrufsrecht
(1) Verbraucher haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.
(2) Verlangt das Mitglied ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und widerruft anschließend den Vertrag, ist eine Rückerstattung der Aufnahmegebühr ausgeschlossen.
(3) Weitergehende Leistungen werden anteilig abgerechnet.
- Haftung des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.