Betreiberfassung · 2026-10-09-v2
AGB Erlebnisfahrten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Erlebnisfahrten
Proof of Concept GmbH – nachfolgend „Anbieter“ genannt –
Stand: Oktober 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Buchungen von 15-Minuten-Erlebnisfahrten der Proof of Concept GmbH, insbesondere für Erlebnisfahrten mit einem Lamborghini Huracán EVO oder vergleichbaren Sport- und Luxusfahrzeugen.
Sie gelten sowohl für direkt bei der Proof of Concept GmbH erworbene Tickets und Gutscheine als auch für Tickets, Gutscheine und Aktionscodes, die über Kooperations-, Vertriebs-, Creator- oder Werbepartner angeboten werden, soweit keine ausdrücklich abweichenden Bedingungen vereinbart wurden.
2. Gegenstand der Erlebnisfahrt
Gegenstand der Buchung ist eine zeitlich begrenzte Erlebnisfahrt mit dem bei der Buchung angegebenen oder einem vergleichbaren Sport- oder Luxusfahrzeug.
Bei einer Selbstfahrer-Erlebnisfahrt fährt der Teilnehmer das Fahrzeug selbst. Ein von der Proof of Concept GmbH bestimmter Instrukteur bzw. Begleiter befindet sich während der Fahrt im Fahrzeug.
Alternativ kann – sofern angeboten und organisatorisch möglich – eine Beifahrer-Erlebnisfahrt stattfinden. In diesem Fall wird das Fahrzeug durch einen von der Proof of Concept GmbH eingesetzten Fahrer bzw. Instrukteur geführt.
Die Erlebnisfahrt dient ausschließlich dem Erlebnischarakter. Sie ist kein Fahrsicherheitstraining und keine Rennveranstaltung.
3. Dauer der Erlebnisfahrt
Die Erlebnisfahrt ist als ca. 15-minütiges Erlebnis gebucht.
Verkehrsbedingte Einflüsse wie Ampelphasen, Baustellen, Staus oder erhöhtes Verkehrsaufkommen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und begründen keinen Anspruch auf Verlängerung der Erlebnisfahrt.
4. Voraussetzungen für Selbstfahrer
Für die Teilnahme als Selbstfahrer muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- a) Der Fahrer ist mindestens 23 Jahre alt oder
- b) der Fahrer besitzt seit mindestens drei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis.
Darüber hinaus muss der Teilnehmer über eine in Deutschland gültige und für das Fahrzeug ausreichende Fahrerlaubnis verfügen.
Der Führerschein sowie ein gültiges Ausweisdokument sind auf Verlangen vor Fahrtantritt im Original vorzulegen.
Kann der Teilnehmer die erforderlichen Voraussetzungen oder Dokumente nicht nachweisen, kann die Selbstfahrer-Erlebnisfahrt verweigert werden.
Der Teilnehmer muss außerdem körperlich und geistig in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen.
5. Keine Kaution erforderlich
Für die von diesen AGB erfassten 15-Minuten-Erlebnisfahrten ist keine Kaution zu hinterlegen.
Dies gilt ausschließlich für die hier beschriebenen Erlebnisfahrten. Für andere Angebote der Proof of Concept GmbH, insbesondere eine reguläre Fahrzeugvermietung, können abweichende Kautionsregelungen gelten.
6. Versicherung und Selbstbeteiligung
Das für die Erlebnisfahrt eingesetzte Fahrzeug verfügt über den für die Durchführung vorgesehenen Versicherungsschutz.
Bei einem vom Teilnehmer schuldhaft verursachten Schaden kann eine Selbstbeteiligung von bis zu 1.000 € je Schadenfall anfallen.
Die Selbstbeteiligung begrenzt die Haftung des Teilnehmers nicht in Fällen, in denen aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens oder aufgrund eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften bzw. Versicherungsbedingungen der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfällt oder der Versicherer berechtigt ist, Regress zu nehmen.
Dies kann insbesondere bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, vorsätzlicher Schadensverursachung, nicht vorhandener Fahrerlaubnis oder sonstigen schwerwiegenden Pflichtverletzungen der Fall sein.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Betriebskosten in Höhe von 50 €
Zusätzlich zum Preis des Tickets bzw. Gutscheins fallen für die Durchführung der Erlebnisfahrt 50,00 € Betriebskosten pro gebuchter Erlebnisfahrt an, sofern diese nicht ausdrücklich bereits im ausgewiesenen Gesamtpreis enthalten sind.
Die Betriebskosten sind nicht der Kaufpreis des Tickets oder Gutscheins, sondern werden für die tatsächliche Durchführung und den Betrieb der Erlebnisfahrt erhoben.
Sie dienen insbesondere der anteiligen Deckung der mit der Durchführung verbundenen Kosten, beispielsweise für Kraftstoff, Fahrzeugbetrieb, Verschleiß, Versicherung sowie die operative Durchführung des Fahrerlebnisses.
Die Höhe der Betriebskosten beträgt 50,00 €.
Die Betriebskosten werden zusätzlich zum Ticket- bzw. Gutscheinpreis fällig und sind Voraussetzung für die Durchführung der Erlebnisfahrt.
Der Kunde wird über die zusätzlich anfallenden Betriebskosten vor Abschluss der Buchung bzw. entsprechend dem jeweiligen Buchungsprozess informiert.
8. Alkohol, Drogen und Fahruntüchtigkeit
Die Teilnahme als Selbstfahrer unter Einfluss von Alkohol, Cannabis, illegalen Drogen oder sonstigen berauschenden Substanzen ist untersagt.
Gleiches gilt bei Einnahme von Medikamenten oder bei sonstigen körperlichen oder geistigen Umständen, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
Bestehen beim Instrukteur begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit oder an einer sicheren Teilnahme, ist die Proof of Concept GmbH berechtigt, die Selbstfahrer-Erlebnisfahrt zu verweigern.
Hat der Teilnehmer die fehlende Fahrtüchtigkeit selbst zu vertreten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder einen Ersatztermin.
9. Weisungen des Instrukteurs
Den sicherheitsrelevanten Anweisungen des Instrukteurs ist jederzeit Folge zu leisten.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten und das Fahrzeug verantwortungsvoll zu führen.
Rennen, Burn-outs, Drifts, vorsätzlich herbeigeführter Reifenschlupf, gefährliche Fahrmanöver sowie sonstige verkehrsgefährdende oder fahrzeugschädigende Handlungen sind untersagt.
Bei Nichtbefolgung von Anweisungen oder gefährlichem Verhalten kann der Instrukteur die Fahrt unverzüglich abbrechen.
10. Minderjährige als Beifahrer
Minderjährige können im Rahmen einer angebotenen Beifahrer-Erlebnisfahrt als Beifahrer teilnehmen, sofern dies aufgrund des Alters, der Körpergröße, der gesetzlichen Vorschriften und der technischen Voraussetzungen des jeweiligen Fahrzeugs zulässig ist.
Das Fahrzeug wird in diesem Fall ausschließlich durch einen Fahrer bzw. Instrukteur der Proof of Concept GmbH geführt.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Minderjährigen ist, dass ein Erziehungsberechtigter vor Ort anwesend ist und der Teilnahme ausdrücklich zustimmt.
Die Proof of Concept GmbH bzw. der eingesetzte Instrukteur kann eine Teilnahme aus Sicherheitsgründen ablehnen, wenn eine sichere und gesetzeskonforme Beförderung nicht gewährleistet werden kann.
11. Termin und Pünktlichkeit
Der in der Buchungsbestätigung angegebene Termin ist verbindlich.
Der Teilnehmer soll sich mindestens 15 Minuten vor der gebuchten Uhrzeit am mitgeteilten Treffpunkt einfinden.
Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch darauf, dass die Fahrt noch durchgeführt oder nachgeholt werden kann, wenn dadurch der weitere Termin- und Veranstaltungsablauf beeinträchtigt wird.
Bei Nichterscheinen („No-Show“) zum gebuchten Termin verfällt die gebuchte Leistung grundsätzlich ersatzlos.
12. Tickets und Gutscheine mit festem Termin
Tickets, Gutscheine oder Aktionsgutscheine, die ausdrücklich für einen bestimmten Veranstaltungstag, einen bestimmten Termin oder einen bestimmten Leistungszeitraum ausgestellt oder gebucht wurden, gelten ausschließlich für diesen Termin bzw. Zeitraum.
Eine bestätigte Buchung kann einmalig kostenfrei über den persönlichen Buchungsbereich auf einen verfügbaren Termin umgebucht werden, wenn die Umbuchung spätestens 72 Stunden vor dem gebuchten Termin erfolgt.
Außerhalb dieser Kundenfunktion ist eine Umbuchung nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Proof of Concept GmbH möglich; ein weitergehender Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vorliegen, besteht bei Verträgen über Freizeitbetätigungen bzw. Kraftfahrzeugvermietung, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Über die vorstehend beschriebene Umbuchungsmöglichkeit hinaus wird ein freiwilliges Umtauschrecht für solche termingebundenen Tickets oder Gutscheine nicht eingeräumt.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei einer vom Anbieter zu vertretenden Nichtdurchführung der gebuchten Leistung, bleiben unberührt.
13. Absage oder Terminänderung durch die Proof of Concept GmbH
Die Proof of Concept GmbH ist berechtigt, eine Erlebnisfahrt aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder organisatorisch anzupassen.
Dies gilt insbesondere bei:
- technischem Defekt oder Fahrzeugausfall,
- Unfall oder Beschädigung des Fahrzeugs,
- Krankheit oder Ausfall notwendigen Personals,
- ungeeigneten Witterungs- oder Straßenverhältnissen,
- behördlichen Anordnungen,
- höherer Gewalt,
- Sicherheitsbedenken oder
- sonstigen Umständen, welche eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen.
In diesen Fällen wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
Kann die gebuchte Leistung dauerhaft nicht erbracht werden, richten sich etwaige Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14. Fahrzeugwechsel
Bei Hochleistungs-, Sport- und Supersportwagen können trotz regelmäßiger Wartung kurzfristige technische Defekte, Unfälle oder sonstige Fahrzeugausfälle auftreten.
Die Proof of Concept GmbH ist deshalb berechtigt, soweit für den Teilnehmer zumutbar, ein hinsichtlich Fahrzeugkategorie und Erlebnischarakter vergleichbares Ersatzfahrzeug einzusetzen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Fahrzeugfarbe, ein bestimmtes Kennzeichen oder ein konkretes einzelnes Fahrzeug besteht nur, wenn dies ausdrücklich als wesentlicher Bestandteil der Buchung vereinbart wurde.
15. Schäden am Fahrzeug
Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit dem Fahrzeug.
Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Teilnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften und den für die Erlebnisfahrt geltenden Versicherungsbedingungen.
Soweit Versicherungsschutz besteht, gilt die für diese Erlebnisfahrten vereinbarte Selbstbeteiligung von bis zu 1.000 € je Schadenfall.
Eine weitergehende Haftung kann insbesondere dann bestehen, wenn der Teilnehmer einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder durch sein Verhalten den Versicherungsschutz gefährdet oder verliert.
16. Verkehrsverstöße
Für während einer Selbstfahrer-Erlebnisfahrt vom Teilnehmer verursachte Verkehrsverstöße ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Bußgelder, Verwarnungsgelder und sonstige unmittelbar aus einem vom Teilnehmer zu verantwortenden Verkehrsverstoß resultierende Kosten trägt der Teilnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
17. Haftung der Proof of Concept GmbH
Die Proof of Concept GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Proof of Concept GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die Proof of Concept GmbH unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
18. Ausschluss oder Abbruch einer Erlebnisfahrt
Die Proof of Concept GmbH bzw. der eingesetzte Instrukteur ist berechtigt, einen Teilnehmer von der Fahrt auszuschließen oder eine bereits begonnene Fahrt abzubrechen, wenn der Teilnehmer insbesondere:
- nicht fahrtüchtig erscheint,
- unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht,
- keine erforderliche Fahrerlaubnis nachweisen kann,
- den Anweisungen des Instrukteurs nicht folgt,
- gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt,
- das Fahrzeug unsachgemäß behandelt,
- andere Personen gefährdet oder
- den sicheren Ablauf erheblich beeinträchtigt.
Hat der Teilnehmer den Ausschluss oder Abbruch schuldhaft verursacht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Wiederholung der Erlebnisfahrt.
19. Änderungen des Treffpunkts und Veranstaltungsablaufs
Aufgrund des mobilen Charakters der Erlebnisfahrten können Treffpunkte, Streckenführung oder organisatorische Abläufe aus wichtigem Grund geändert werden.
Der Teilnehmer wird über wesentliche Änderungen über die bei der Buchung hinterlegten Kontaktdaten informiert.
Zumutbare Änderungen, welche den wesentlichen Charakter der gebuchten Erlebnisfahrt nicht beeinträchtigen, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung.
20. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.
Eine werbliche Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer identifizierbar sind, erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung oder eine andere erforderliche Rechtsgrundlage besteht.
21. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung der Proof of Concept GmbH verarbeitet.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Proof of Concept GmbH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften davon unberührt.